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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Werkzeugfront.de, bereitgestellt durch

Werkzeugfront
Jaster&Grajer Werkzeugfront GbR

nachfolgend „Werkzeugfront“, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Leistungen, die Werkzeugfront über Werkzeugfront.de erbringt, ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Werkzeugfront.de hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. Leistungen von Werkzeugfront richten sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen.

Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote von Werkzeugfront stellen kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.

2.2. Die Leistungen von Werkzeugfront stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Vertragssprache ist Deutsch.

2.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Werkzeugfront ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Werktages anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden.

2.4. Die im Anschluss an die Bestellung des Kunden automatisch erzeugte E-Mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt, stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden und der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.

Vertragsgegenstand und Nutzung der Leistungen

3.1. Die von Werkzeugfront angebotenen Leistungen sind unter Werkzeugfront.de beschrieben.

3.2. Die von Werkzeugfront angebotenen Leistungen sind nicht dazu bestimmt, den Kunden dabei zu unterstützen, seinerseits vergleichbare Leistungen an Dritte zu erbringen und dürfen durch Kunden auch nicht für solche Zwecke genutzt werden.

3.3. Für die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Werkzeugfront gilt die über Werkzeugfront.de abrufbare Datenschutzerklärung.

Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

4.2. Wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, hängen die in Angeboten genannten Leistungszeiten/Liefertermine davon ab, dass der Kunde die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss geleistet hat.

4.3. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Werkzeugfront ist aber zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden von Werkzeugfront getragen.

4.4. Genannte Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn Werkzeugfront hat einen solchen Termin ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.

4.5. Lieferverzögerungen, die bei Werkzeugfront oder bei einem der Unterlieferanten/Subunternehmer von Werkzeugfront aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Krankheiten oder Seuchen) berechtigen Werkzeugfront, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen ist Werkzeugfront berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

Nichtverfügbarkeit der Leistung

5.1. Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Werkzeugfront bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von dessen Lieferanten nicht beliefert wird, hat Werkzeugfront das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Werkzeugfront den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Lieferanten überraschend nicht beliefert wurden.

5.2. Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern wir hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt.

Preise und Versandkosten

6.1. Die von Werkzeugfront genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.2. Anfallende Versandkosten werden im Bestellvorgang ausgewiesen. Eine Übersicht der Versandkosten finden Sie unter https://werkzeugfront.de/Zahlung-Versand/Zahlung/.

Zahlung, Fälligkeit und Verzug

7.1. Wir akzeptieren grundsätzlich nur die im Rahmen unseres Angebots aufgeführten Zahlungsweisen.

7.2. Der Kunde ist, außer bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung, zur Vorleistung verpflichtet. In diesem Fall wird die Zahlung mit Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig. Bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung wird die Zahlung mit Erhalt der Ware und der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig.

Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

8.1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Werkzeugfront. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und Werkzeugfront unverzüglich benachrichtigen.

Schlussbemerkungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, von dieser Rechtswahl unberührt.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.